Die Russland-Strategie der schweizerischen Aussenpolitik
Von Michael Ambühl, Staatssekretär beim EDA
Um der wachsenden Bedeutung Russlands für die Schweiz gerecht zu werden, hat der Bundesrat die Beziehung zu Russland als prioritär definiert. Russland gehört damit neben wichtigen Akteuren wie China und den USA zu einer Gruppe von Ländern, für die eine spezifische Länderstrategie entwickelt wurde.
Ein wichtiges Element für diese Strategie ist das Memorandum of Understanding, welches der russische Aussenminister Sergei Lawrow und Bundesrätin Micheline Calmy Rey 2007 in Moskau unterzeichnet haben. Dieses Memorandum of Understanding ist weit mehr als eine abstrakte Willensbekundung; es sieht eine engere Zusammenarbeit in zwanzig Bereichen vor, unter anderem in der Aussen- und Sicherheitspolitik, in internationalen Organisationen, im Justiz- und Polizeiwesen, in Kultur und Bildung sowie bei Migrations- und Energiefragen.
Vertrauensbasis für die Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland
Das Memorandum of Understanding institutionalisierte nicht nur die bisherigen bilateralen Konsultationen, sondern initiierte auch eine ganze Reihe neuer Gesprächsrunden. Allein im Jahr 2009 fanden schon sieben solcher Konsultationen statt und mindestens ebenso viele sind noch geplant.
Im Frühjahr 2009 tauschten die Schweiz und Russland sich beispielsweise über die UNO-Reformen aus und vor wenigen Tagen stand die Europapolitik beider Länder im Mittelpunkt des Gesprächs. Im Juni kam die Terrorismusbekämpfung zur Sprache und einmal jährlich finden Konsultationen zu Menschenrechtsfragen statt.
Dieser institutionalisierte Gedankenaustausch hat mit der Zeit eine so gute Vertrauensbasis zwischen unseren Ländern geschaffen, dass zwischen unseren Ländern auch heikle und kontroverse Themen angesprochen werden können.
Auf Ministerebene und bei den Konsultationen zur Menschenrechtspolitik wurde zum Beispiel die ausstehende Ratifizierung des Protokolls 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention durch Russland thematisiert und nach Lösungen gesucht, wie die Effizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verbessert werden könnte.
Schweizer Schutzmacht-Mandat für Russland und Georgien
Russland, das die Schweiz als neutrale und unabhängige Partnerin schätzt, ersuchte uns
Ende September 2008 um die Vertretung seiner diplomatischen und konsularischen Interessen in Georgien, nachdem die diplomatischen Beziehungen als Folge des Georgienkriegs abgebrochen worden waren. Ein entsprechendes Abkommen wurde im Dezember 2008 in Moskau unterzeichnet und trat Anfang März 2009 in Kraft – ein weiterer Beleg für die Solidität unserer Beziehungen.
Im Dezember 2008 bat auch Georgien die Schweiz, als seine Schutzmacht in Russland zu agieren. Dieses so genannte Schutzmachtmandat sieht für die Schweiz keine Vermittler- sondern eher eine Übermittlerrolle im russisch-georgischen Konflikt vor. Die Schweiz stellt sich den beiden Kontrahenten also als neutrale Anlaufstelle zur Verfügung, über welche ein Minimum an bilateraler Kommunikation und konsularischen Dienstleistungen auch ohne diplomatische Beziehungen aufrecht erhalten werden kann.
Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit auch mit anderen Staaten haben gezeigt, wie wichtig ein eng geknüpftes Beziehungsnetz mit wichtigen Partnern und eine intensive Zusammenarbeit sind, wenn sich beide Seiten in einer spezifischen Frage einmal uneinig sind. In der Auseinandersetzung um die Steuerhinterziehung im Fall UBS hat sich ein ähnlicher Ansatz mit den USA klar als nützlich erwiesen – er hat verhindert, dass es zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen gekommen ist.
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